Nutzung

Wir wollen, dass jeder in Eidelstedt die Möglichkeit hat, das Stadtteil-Logo unentgeltlich als Identitätssymbol für seine Zwecke einzusetzen. Das Logo in seiner hier auf der Web Site angebotenen Grundform ist lizenzfrei und kann „gemeinfrei“ verwendet werden. Sondernutzungen sind lizenzpflichtig.

Wenn die „gemeinfreie“ Nutzung für Sie zutrifft, gehen Sie direkt zur Download-Seite!

Rechtliches

Ein Stadtteilwappen ist kein Wappen im rechtlichen Sinne. Ein echtes Wappen trägt die Hansestadt Hamburg. Ein Stadtteil kann für sich nur ein Logo verwenden. Auch das Bezirkswappen von Eimsbüttel ist ein solches Logo.

Da es in Eidelstedt keine amtliche Instanz gibt, die ein solches „Wappen“ oder Logo initieren oder verwalten kann, kommt für den Stadtteil nur eine breit aufgestellte privatrechtliche Initiative als „Träger“ in Frage: z.B. das Eidelstedter Bürgerhaus. Die Initiative „Wappen für Eidelstedt“ ist übereingekommen, dass die Verwaltung des Logos und der Nutzungsrechte in Zukunft beim Eidelstedter Bürgerhaus liegen soll.

Das Stadtteil-Logo ist seit dem 21. März 2012 als Wort-Bild-Marke beim DPMA  für das Stadtteilkulturzentrum Eidelstedter Bürgerhaus e.V. eingetragen. Die Inhaberin der Markenrechte vergibt Lizenzen für Sondernutzungen.

Unethische Nutzung

Eine unethische Nutzung durch Dritte kann per einstweiliger Verfügung durch die Rechteinhaberin verweigert werden. Eine unethische Nutzung liegt vor, wenn das Logo im Zusammenhang mit Inhalten oder Haltungen verwendet wird, die anstößig oder unmoralisch sind. Hierzu gehören hetzerische politische Aufrufe, z.B. mit ausländerfeindlichen oder anti-semitischen Inhalten genauso wie ein pornografischer Kontext.

Gemeinfreie Nutzung

Eine unentgeltliche Nutzung im Sinne einer „gemeinfreien“ Nutzung liegt vor, wenn das Logo in den hier auf der Web Site zur Verfügung gestellten Datenformaten für Online und Print für die private Verwendung, aber auch kommerziell für Eigenwerbung verwendet wird. Das wäre z.B. das Logo auf dem Kopf des Briefbogens oder auf der eigenen Internetseite.

Wenn die „gemeinfreie“ Nutzung für Sie zutrifft, gehen Sie direkt zur Download-Seite!

Sondernutzungen

Wenn Sie das Stadtteil-Logo in anderer Form als hier angeboten oder für Artikel die für den Verkauf bestimmt sind, verwenden wollen, liegt eine lizenzpflichtige Sondernutzung vor:

  • Das Logo soll in Größen und Auflösungen verwendet werden, die über das hier auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Material hinausgehen.
  • Das Logo soll in einer anderen technischen Darstellungsform z.B. als 3-dimensionales Fassadenschild produziert werden.
  • Das Logo soll auf Produkten oder Objekten zum Verkauf angeboten werden. Für die Abgrenzung ist der Hauptzweck entscheidend: Ein T-Shirt mit dem Logo bedruckt zum Verkauf ist lizenzpflichtig, während der Zudruck auf einem Vereinstrikot, das auch noch das Logo des Vereins zeigt, lizenzfrei ist.

Beispiele und Anregungen für die Gestaltung von „gemeinfreier“ und lizenzpflichtiger Nutzung

Für Fragen zu und Unterstützung bei der Gestaltung lizenzpflichtiger Nutzung wenden Sie sich an den Service.