Wir wollen, dass jeder in Eidelstedt die Möglichkeit hat, das Stadtteil-Logo unentgeltlich als Identitätssymbol für seine Zwecke einzusetzen. Das Logo in seiner hier auf der Web Site angebotenen Grundform ist lizenzfrei und kann „gemeinfrei“ verwendet werden.
Eine gemeinfreie Nutzung liegt vor, wenn Sie das Logo:
- in einer hier auf der Web Site angebotenen Form nutzen;
- es ausschließlich private Zwecke nutzen;
- oder es werblich für Ihre Firma oder Institution nutzen – jedoch nicht für Artikel, die zum Verkauf bestimmt sind!
Wenn die “gemeinfreie” Nutzung für Sie zutrifft, gehen Sie direkt zur Download-Seite!
Sondernutzungen
Mit einfachen Worten: Wenn Sie das Stadtteil-Logo in anderer Form als hier angeboten oder für Artikel die für den Verkauf bestimmt sind, verwenden wollen, liegt eine lizenzpflichtige Sondernutzung vor.
Beispiele:
- Das Logo soll in Größen und Auflösungen verwendet werden, die über das hier auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Material hinausgehen.
- Das Logo soll in einer anderen technischen Darstellungsform z.B. als 3-dimensionales Fassadenschild produziert werden.
- Das Logo soll auf Produkten oder Objekten zum Verkauf angeboten werden. Für die Abgrenzung ist der Hauptzweck entscheidend: Ein T-Shirt mit dem Logo bedruckt zum Verkauf ist lizenzpflichtig, während der Zudruck auf einem Vereinstrikot, das auch noch das Logo des Vereins zeigt, lizenzfrei ist.
Lizenzierung
Um Sondernutzungen zu lizenzieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie laden die Lizenzvereinbarung (PDF) herunter und drucken sie aus;
- Sie füllen das Formular vollständig aus (Kontaktdaten, Verwendungszweck etc., Unterschrift/Stempel);
- Sie faxen oder mailen das Formular an den Lizenzgeber;
- Sie erhalten die vom Lizenzgeber gegengezeichnete Vereinbarung per Fax oder E-Mail;
- Sie entrichten die vereinbarte Lizenzgebühr;
- Sie erhalten einen Link zum Herunterladen der Daten, bzw. die Daten direkt per E-Mail.
Für Fragen zu der Lizenzierung – oder falls Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Lizenzierung benötigen – kontaktieren Sie bitte den Service.
Nutzungsgebühr
Die Nutzungsgebühr deckt nur teilweise die Aufwände und Kosten für Entwicklung des Logos und seiner Sonderformen, die Bereitstellung auf dieser Web Site, die Beratung für die Anwendung und die Abwicklung von Bestellung und Lizenzierung ab.
Die Nutzungsgebühr errechnet sich wie folgt: Auflage x Verkaufspreis x 3% (Prozent)
Beispiel: 500 Stk. Tragetaschen x Verkaufspreis EUR 2,95/Stk. x 3% = Nutzungsgebühr EUR 44,25
Die Mindestnutzungsgebühr – auch für nicht zum Verkauf bestimmte Nutzungszwecke – beträgt EUR 25.
Der Verkaufspreis und die daraus errechnete Lizenzgebühr enthalten jeweils 19% Mehrwertsteuer.
Gemeinnützige Institutionen
Falls Sie lizenzpflichtige Nutzungen des Logos für eine gemeinnützig anerkannte Institution einsetzen wollen, müssen Sie in jedem Fall die Lizenzvereinbarung (siehe oben) ausfüllen. Vermerken Sie bitte unter Verwendungszweck genau, was Sie mit dem Logo vorhaben und welches der gemeinnützige Zweck ist. Wir werden dann von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Nutzungsgebühr erhoben wird.